Wenn ihr euch bewerben wollt, die Frist endet dieses Jahr am 10.Oktober. Füllt dazu das Kontaktformular aus und vergesst nicht, ein paar Fotos eurer Werke hochzuladen.
Unsere Bedingungen
Wer darf sich mit was bewerben: Zugelassen sind professionelle Künstlerinnen und Künstler mit ernsthaften Absichten, von Kunst leben zu wollen. Grafik, Malerei, Fotografie, Skulptur und Werbeprodukte gehören zu den zugelassenen Verkaufsobjekten, weitgehend ausgeschlossen sind kunsthandwerkliche Produkte. Wir sind kein Hobbymarkt!
Stand und Standgebüren: Die Nutzung der Galerieräume ist kostenfrei. Zu den Zulassungsbedingungen gehört aber eine Nutzungsvereinbarung mit der Stadt. Diese muss rechtzeitig unterschrieben zurückgegeben werden.
Es gibt Wandabschnitte, die in gegenseitiger Absprache und nach Bedarf zugeteilt werden. Eine Begehung der Räumlichkeiten im Vorfeld ist möglich.
Finanzierung: Wir finanzieren alle Unkosten über unsere Kunstpäckchenaktion. Jeder Künstler ist verpflichtet, sich daran mit 10-20 Kleinwerken zu beteiligen. Sind die allgemeinen Unkosten abgedeckt, wird der Rest des Erlöses unter den Teilnehmern aufgeteilt.
Aufsicht, Anwesenheitspflicht: Zur Vernissage sollten alle Künstlerinnen und Künstler anwesend sein. Für alle restlichen Tage erstellen wir einen Plan, da sollte sich jeder mindestens 2mal eintragen. Diese Zeiten sind verbindlich, sie decken die Aufsicht für alle genutzten Räume zu jeder Zeit ab. Ansonsten könnt ihr immer da sein, was verständlicher Weise für den Verkauf von Vorteil ist.
Sonderveranstaltungen: Für den Fall, dass es Sonderveranstaltungen gibt, braucht es auch hierfür Aufsichtspersonen.
Verkauf: Der Erlös gehört komplett euch. Wir verstehen uns als Gemeinschaft. Wer da ist, verkauft auch für die anderen mit. Es gibt hierfür spezielle Quittungs-/ Rechnungsvordrucke.
Zur Qualität: Wir sind zwar ein Markt, die Präsentation sollte aber Ausstellungscharakter haben!
Aufbau / Abbau: Der Aufbau erfolgt in der Woche der Eröffnung. Abbauen könnt ihr schon am Abend des letzten Ausstellungstages oder in der Woche darauf.
Für alle anderen Absprachen gibt es für Teilnehmer einen separaten Zugang zur Website.
Stand und Standgebüren: Die Nutzung der Galerieräume ist kostenfrei. Zu den Zulassungsbedingungen gehört aber eine Nutzungsvereinbarung mit der Stadt. Diese muss rechtzeitig unterschrieben zurückgegeben werden.
Es gibt Wandabschnitte, die in gegenseitiger Absprache und nach Bedarf zugeteilt werden. Eine Begehung der Räumlichkeiten im Vorfeld ist möglich.
Finanzierung: Wir finanzieren alle Unkosten über unsere Kunstpäckchenaktion. Jeder Künstler ist verpflichtet, sich daran mit 10-20 Kleinwerken zu beteiligen. Sind die allgemeinen Unkosten abgedeckt, wird der Rest des Erlöses unter den Teilnehmern aufgeteilt.
Aufsicht, Anwesenheitspflicht: Zur Vernissage sollten alle Künstlerinnen und Künstler anwesend sein. Für alle restlichen Tage erstellen wir einen Plan, da sollte sich jeder mindestens 2mal eintragen. Diese Zeiten sind verbindlich, sie decken die Aufsicht für alle genutzten Räume zu jeder Zeit ab. Ansonsten könnt ihr immer da sein, was verständlicher Weise für den Verkauf von Vorteil ist.
Sonderveranstaltungen: Für den Fall, dass es Sonderveranstaltungen gibt, braucht es auch hierfür Aufsichtspersonen.
Verkauf: Der Erlös gehört komplett euch. Wir verstehen uns als Gemeinschaft. Wer da ist, verkauft auch für die anderen mit. Es gibt hierfür spezielle Quittungs-/ Rechnungsvordrucke.
Zur Qualität: Wir sind zwar ein Markt, die Präsentation sollte aber Ausstellungscharakter haben!
Aufbau / Abbau: Der Aufbau erfolgt in der Woche der Eröffnung. Abbauen könnt ihr schon am Abend des letzten Ausstellungstages oder in der Woche darauf.
Für alle anderen Absprachen gibt es für Teilnehmer einen separaten Zugang zur Website.